Landparzellen Gebiet Leigrube - Verkauf und Vergabe im Baurecht
05.06.2024
Gemeindeeigenes Bauland, Verkauf und Vergabe im Baurecht
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene, voll erschlossene Bauland hälftig zu einem Mindestpreis von CHF 1'200.-/m2 zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist.
In der Zwischenzeit wurde die Parzellierung des gemeindeeigenen Landes vollzogen und im Grundbuch eingetragen. Der Gemeinderat hat sich entschieden, die Parzellen in einer 1. Phase mittels zweistufigem Angebotsverfahren zu veräussern. Diese Phase ist abgeschossen, es wurden zwei Parzellen veräussert.
In der 2. Phase werden die restlichen 9 Parzellen zum Verkauf bzw. 11 Parzellen zur Baurechtsvergabe frei gegeben. Der Gemeinderat hat die Parzellen schätzen lassen und die Verkaufspreise festgelegt.
Sie haben nun die Möglichkeit, die Parzellen zu den entsprechenden Konditionen zu erwerben oder im Baurecht zu übernehmen.
Ablauf für den Kauf einer Parzelle
- Kontaktaufnahme mit Herrn Michael Gerber, Immobilien Management Gerber, Beratung und Auskunft der Parzellen (Verkauf und Abgabe im Baurecht), Ausfüllen Kontaktformular und Einreichen des Antrags: michael.gerber@immobiliengerber.ch, Tel. 076 342 56 96.
- Anzahlung von CHF 30'000.- innert 20 Tagen seit der Unterzeichnung der Reservations- / Kaufvereinbarung (zu leisten auf Konto der Einwohnergemeinde Möhlin). Nach Eingang dieser Anzahlung erstellt das Notariat den definitiven, notariell zu beurkundenden Kaufvertrag (Entwurf).
- Restkaufpreis innert 20 Tagen seit Grundbucheintrag des Kaufvertrages (Tagebuchdatum), sicherzustellen durch ein unwiderrufliches Bank-Zahlungsversprechen, das bei Kaufvertrags-Beurkundung vorzuliegen hat.
- Abschluss des (notariell beurkundeten) Kaufvertrages und Grundbuchanmeldung.
- Bei Rückzug oder falls Sie kein Bank-Zahlungsversprechen innert nützlicher Frist vorlegen können, wird eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von Fr. 2'000.- direkt von der rückzuzahlenden Reservationspauschale (Anzahlung) in Abzug gebracht.
Ablauf für den Abschluss eines Baurechts
- Kontaktaufnahme mit Herrn Michael Gerber, Immobilien Management Gerber, Beratung und Auskunft der Parzellen (Verkauf und Abgabe im Baurecht), Ausfüllen Kontaktformular und Einreichen des Antrags: michael.gerber@immobiliengerber.ch, Tel. 076 342 56 96.
- Zahlung einer Reservationspauschale in der Höhe von CHF 5'000.- innert 20 Tagen seit der Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung (zu leisten auf Konto der Einwohnergemeinde Möhlin). Bei Grundbucheintragung wird die Zahlung voll als Baurechtszins-Zahlung angerechnet. Bei Rückzug wird eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von Fr. 2'000.- direkt von der rückzuzahlenden Reservationspauschale in Abzug gebracht. Nach Eingang dieser Pauschale erstellt das Notariat den definitiven, notariell zu beurkundenden Baurechtsvertrag (Entwurf).
- Abschluss des (notariell beurkundeten) Baurechtsvertrages und Grundbuchanmeldung.
Es gilt zu beachten, dass die Reservationsvereinbarungen nach dem Eintreffens-Zeitpunkt der Interessensbekundung beim Notar (mit Einreichung der vollständigen Unterlagen) abgehandelt werden. Wird die Anzahlung / Pauschale nicht fristgerecht einbezahlt, wird die betroffene Parzelle wieder anderen Interessierten angeboten.
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Michael Gerber, Immobilien Management Gerber, zur Verfügung.
Parzellen
Baurechtlichen Bedingungen
Die Parzellen werden voll erschlossen zum Kauf angeboten.
Die Vermarkung (Grenzsteinsetzung) durch den Kreisgeometer erfolgt erst nach dem Bauende der Erschliessungsarbeiten und wird zu Lasten der Gemeinde ausgeführt.