Landparzellen Gebiet Leigrube - Verkauf und Vergabe im Baurecht
05.06.2024
Gemeindeeigenes Bauland, Verkauf und Vergabe im Baurecht
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene, voll erschlossene Bauland hälftig zu einem Mindestpreis von CHF 1'200.-/m2 zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist.
In der Zwischenzeit wurde die Parzellierung des gemeindeeigenen Landes vollzogen und im Grundbuch eingetragen. Der Gemeinderat hat sich entschieden, die Parzellen in einer 1. Phase mittels zweistufigem Angebotsverfahren zu veräussern. Diese Phase ist abgeschossen, es wurden zwei Parzellen veräussert.
In der 2. Phase werden die restlichen 9 Parzellen zum Verkauf bzw. 11 Parzellen zur Baurechtsvergabe frei gegeben. Der Gemeinderat hat die Parzellen schätzen lassen und die Verkaufspreise festgelegt.
Sie haben nun die Möglichkeit, die Parzellen zu den entsprechenden Konditionen zu erwerben oder im Baurecht zu übernehmen.
Ablauf für den Kauf einer Parzelle
- Kontaktaufnahme mit dem Notariat Fricktal, Herrn Christian Suter, mit Bekanntgabe der Parzellennummer: christian.suter@notariat-fricktal.ch, Tel. 061 551 38 00. Dem Notariat sind folgende Unterlagen einzureichen: aktuelle Ausweiskopie(n), AHV- / Krankenkassenkartenkopie(n), gültige schriftliche Finanzierungsbestätigung in Höhe des Kaufpreises einer Schweizer Bank. Das Einverlangen weiterer Dokumente bleibt vorbehalten. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen erstellt das Notariat eine schriftliche Reservations- / Kaufvereinbarung und stellt Ihnen diese zur Unterzeichnung zu.
- Anzahlung von CHF 30'000.- innert 20 Tagen seit der Unterzeichnung der Reservations- / Kaufvereinbarung (zu leisten auf Konto der Einwohnergemeinde Möhlin). Nach Eingang dieser Anzahlung erstellt das Notariat den definitiven, notariell zu beurkundenden Kaufvertrag (Entwurf).
- Restkaufpreis innert 20 Tagen seit Grundbucheintrag des Kaufvertrages (Tagebuchdatum), sicherzustellen durch ein unwiderrufliches Bank-Zahlungsversprechen, das bei Kaufvertrags-Beurkundung vorzuliegen hat.
- Abschluss des (notariell beurkundeten) Kaufvertrages und Grundbuchanmeldung.
- Bei Rückzug oder falls Sie kein Bank-Zahlungsversprechen innert nützlicher Frist vorlegen können, wird eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von Fr. 2'000.- direkt von der rückzuzahlenden Reservationspauschale (Anzahlung) in Abzug gebracht.
Ablauf für den Abschluss eines Baurechts
- Kontaktaufnahme mit dem Notariat Fricktal, Herrn Christian Suter, mit Bekanntgabe der Parzellennummer: christian.suter@notariat-fricktal.ch, Tel. 061 551 38 00 Dem Notariat sind folgende Unterlagen einzureichen: aktuelle Ausweiskopie(n), AHV- / Krankenkassenkartenkopie(n), aktuelle Steuerveranlagung, aktueller Betreibungsregisterauszug. Das Einverlangen weiterer Dokumente bleibt vorbehalten. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen leitet das Notariat die Steuerveranlagung und den Betreibungsregisterauszug der Gemeinde zur Prüfung weiter. Nach Gutheissung durch die Gemeinde erstellt das Notariat eine schriftliche Reservationsvereinbarung und stellt Ihnen diese zur Unterzeichnung zu.
- Zahlung einer Reservationspauschale in der Höhe von CHF 5'000.- innert 20 Tagen seit der Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung (zu leisten auf Konto der Einwohnergemeinde Möhlin). Bei Grundbucheintragung wird die Zahlung voll als Baurechtszins-Zahlung angerechnet. Bei Rückzug wird eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von Fr. 2'000.- direkt von der rückzuzahlenden Reservationspauschale in Abzug gebracht. Nach Eingang dieser Pauschale erstellt das Notariat den definitiven, notariell zu beurkundenden Baurechtsvertrag (Entwurf).
- Abschluss des (notariell beurkundeten) Baurechtsvertrages und Grundbuchanmeldung.
Es gilt zu beachten, dass die Reservationsvereinbarungen nach dem Eintreffens-Zeitpunkt der Interessensbekundung beim Notar (mit Einreichung der vollständigen Unterlagen) abgehandelt werden. Wird die Anzahlung / Pauschale nicht fristgerecht einbezahlt, wird die betroffene Parzelle wieder anderen Interessierten angeboten.
Bei Fragen stehen Ihnen entweder Gemeindeschreiber Fricker Marius oder Notar Christian Suter zur Verfügung.
Parzellen
Baurechtlichen Bedingungen
Die Parzellen werden voll erschlossen zum Kauf angeboten.
Die Vermarkung (Grenzsteinsetzung) durch den Kreisgeometer erfolgt erst nach dem Bauende der Erschliessungsarbeiten und wird zu Lasten der Gemeinde ausgeführt.