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Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Abfallentsorgung - Informationen einholen Sammelstellen GAF-Karte (Chipkarte) Kunststoff-Gebührensäcke und Abfall-Gebührenvignetten Haushaltkehricht | Flyer Container, Hauskehricht und Vignetten Flyer Kunststoff-Sammlung GAF - was und was nicht Merkblatt Sonderabfälle - Entsorgung Sonderabfälle aus Haushaltungen | Abfallsammelstellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SVA-Zweigstelle - Informationen einholen Der Aufgabenbereich der Gemeindezweigstelle SVA umfasst folgende Tätigkeiten:
Alle Formulare und Merkblätter der SVA Aargau finden Sie unter www.sva-ag.ch. | SVA Aargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatausweis bestellen/verlängern Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, ist in der Regel eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt zu prüfen. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis. Mit dem Heimatausweis bestätigt das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle), dass Sie weiterhin am Hauptwohnsitz angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort Voraussetzung ist und sich der Lebensmittelpunkt weiterhin dort befinden muss. Bestellen Sie den Heimatausweis bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. Wollen Sie den Heimatausweis persönlich am Schalter des Gemeindebüros beziehen, nehmen Sie bitte folgende Dokumente mit:
| Heimatausweis im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reklame - Gesuch einreichen Das Anbringen und Ändern von Fassadenreklamen bedürfen einer Reklamebewilligung. Sofern es sich bei der Reklame um eine freistehende Reklame handelt, oder die Reklame beleuchtet wird, ist zudem eine Baubewilligung erforderlich. Das Reklamegesuch ist der Gemeinde per Mail (bauundumwelt@moehlin.ch) einzureichen. Bei einer bewilligungspflichtigen Reklame sind die Unterlagen per eBau als Baugesuch einzureichen. | Merkblatt für Plakate und Reklamen Reklamegesuch Formular Richtlinien Reklamewesen, Einrichtungen der Gemeinde | Strassenreklamen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Merkblätter und Richtlinien Steuern Hier finden Sie die aktuellen Merkblätter und Richtlinien zu den Steuern für natürliche Personen. | Merkblätter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eheschein / Auszug aus dem Eheregister Der Eheschein ist ein Auszug aus dem Eheregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Trauung sowie die Personalien von Mann und Frau vor und nach der Eheschliessung. Gemeinsame Kinder sind nicht ersichtlich! In mehrsprachiger Ausführung erhältlich (CIEC). Der Eheschein ist beim Zivilstandsamt des Ortes, an dem die Trauung erfolgte, zu bestellen. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Handlungsfähigkeitszeugnis Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Seit dem 1. Januar 2013 können Bestellungen bei folgender Amtsstelle vorgenommen werden: Bezirksgericht Rheinfelden Tel. +41 61 836 83 36 | Bezirksgericht Rheinfelden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pass und Identitätskarte Identitätskarte Für eine neue Identitätskarte ist die persönliche Vorsprache beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) erforderlich (Minderjährige und Bevormundete in Begleitung der gesetzlichen Vertretung). Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
*Bitte beachten Sie die Kriterien für die Bildaufnahme gemäss der Fotomustertafel. Sie können entweder:
Die Fotos werden nach Verwendung für die Bestellung der Identitätskarte wieder gelöscht. Aus Sicherheitsgründen können keine USB-Sticks angenommen werden. Die Gebühren sind bei der Beantragung zu begleichen (auch EC- und Postkartenzahlung möglich). Innert maximal 5 Arbeitstagen wird der Ausweis mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Der Pass 22 und das Kombiangebot können nur noch beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau beantragt werden.
| Fotomustertafel | Ausweiszentrum Aargau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder Minderjährige Kinder mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Möhlin und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr können bei der Sektion Soziale Dienste ein Gesuch auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge stellen. Es wird empfohlen, die Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren. | Gesuch um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder Merkblatt Bevorschussung Kinderunterhalt 2025 Vermögenserklärung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Personenstandsausweis Mit dem Personenstandsauweis kann eine Person ihren aktuellen Personenstand (Name, Geschlecht, Zivilstand, Geburtsort, Geburtsdatum und Abstammung) sowie ihre Bürgerrechte nachweisen. Der Personenstandsausweis muss beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellt werden. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestätigung über bezahlte Steuern bestellen Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck nachweisen, dass Sie Ihre Kantons- und Gemeindesteuern bezahlt haben? Die Abteilung Finanzen stellt Ihnen gerne eine Bestätigung aus. Bestellen Sie die Bestätigung über Ihre geleisteten Zahlungen bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. | Bestätigung über bezahlte Steuern im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsschein / Auszug aus dem Geburtsregister Der Geburtsschein ist ein Auszug aus dem Geburtenregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Geburt einer Person sowie deren Abstammung. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mütter- und Vaterberatungsstelle - Informationen einholen | Mütter- und Väterberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde Sie sind innerhalb der Gemeinde Möhlin umgezogen oder ziehen demnächst um? Hier sind Sie richtig, um die Adressänderung vorzunehmen. Gesetzlich sind Sie verpflichtet, Ihren Umzug in der Gemeinde Möhlin innert 14 Tagen dem Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) zu melden. Auch ein Wohnugswechsel innerhalb einer Liegenschaft muss gemeldet werden. Adresswechsel sollten persönlich oder online via e-Umzug gemeldet werden. Wir benötigen dazu Ihren Mietvertrag oder die Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin. | eUmzugCH | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsstellen Jugend und Familie - Informationen einholen Die Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstellen (JEFB) des Kantons Aargau sind regional gewachsene, polyvalente Beratungsstellen. Die Kernkompetenzen sind die Beratung sowie die nachhaltig Vertrauen vermittelnde Begleitung und Betreuung. Die Stellen beraten Kinder und Jugendliche, Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen in der Vielfalt der sozialen Problemstellungen, die im Verlauf der Entwicklung auftreten können. Ausserdem stärken und unterstützen sie die Menschen bei der Bewältigung von aktuellen Herausforderungen.
| Flyer Fachstelle für persönliche Beratung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittagsbetreuung - anmelden In Möhlin haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind zu einem gesunden Mittagstisch anzumelden und während dieser Zeit von erfahrenen Berufsleuten betreuen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage von schule-moehlin.ch. | Schule Möhlin - Betreuungsangebote | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hund an- oder abmelden (Hundetaxe) Die Hundekontrolle richtet sich im Wesentlichen nach dem kantonalen Hundegesetz und der dazugehörenden Verordnung. Für den Vollzug des Hundegesetzes sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. | Informationen zur Hundehaltung und Hundesteuer Meldeformular Hundekontrolle | AMICUS Datenbank Im Smart Service Portal als Ersthundehalter/in registrieren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialhilfe beantragen Die Sozialhilfe und die Massnahmen der sozialen Prävention werden im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau geregelt. Materielle Hilfe Sobald den Sozialen Diensten das vollständig ausgefüllte Gesuch und sämtliche Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gesprächstermin bei einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin. Ihre persönliche und finanzielle Situation werden besprochen und das weitere Vorgehen vereinbart. Es wird empfohlen, die Sektion Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren. | Checkliste zum Gesuch um materielle Hilfe Ergänzung Aussendienst Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe Gesuch um materielle Hilfe Merkblatt Sozialhilfe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trinkwasser - Informationen einholen Untersuchungsergebnisse auf Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser der Gemeinde Möhlin Die Wasserversorgung Möhlin hat durch das Kantonale Amt für Verbraucherschutz die Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser bei der Wassergewinnung in den Quellwasserfassungen und Grundwasserpumpwerken sowie beim Mischwasser in allen Druckzonen (Abgabe an Verbraucher) untersuchen lassen. Beurteilung der Wasserqualität Die Proben erfüllen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Das Leitungswasser unserer Gemeinde ist somit einwandfrei. Es eignet sich ohne Einschränkungen als Trinkwasser und für alle übrigen Zwecke. Die gemessenen Konzentrationen in den Trinkwasserproben lagen zwischen 0.072 und 0,082 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Der Höchstwert beträgt 0.1 µg/l. Die Analysenmethode des Amts für Verbraucherschutz weist eine Messunsicherheit von +/- 30 % auf. Unter Berücksichtigung dieser Messunsicherheit lag die Konzentration des Chlorothalonil-Metaboliten R471811 in einem Teil der Proben beim Höchstwert. Massnahmen Die Anwendung von Chlorothalonil ist seit dem 1. Januar 2020 verboten. Es ist davon auszugehen, dass die Chlorothalonil-Rückstände nun langsam aber stetig abnehmen. Wir überprüfen den Verlauf mit einer Kontrollmessung im Herbst 2020. Gemäss Amt für Verbraucherschutz sind keine weiteren Massnahmen vorzusehen. Informationen zum Höchstwert Der Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Er gilt aufgrund der Eigenschaften der Muttersubstanz (Chlorothalonil). | Messresultat Grund- und Mischwasser Messresultat Quellen | Trinkwasser.ch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schule und Kindergarten - anmelden Die Anmeldung für den Kindergarten und die Schule erfolgt per Anmeldeformular, das Sie auf der Downloadpage der Schule finden und das unten verlinkt ist. | Website Schule Möhlin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit melden Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit direkt beim RAV Rheinfelden. Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV Tel. 061 836 94 44 | RAV Rheinfelden - Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatschein Der Heimatschein dient als Bürgerrechtsausweis (Staatsangehörigkeitsnachweis) für Schweizer Staatsangehörige. Dieses Schriftstück dient als Grundlage für die Registrierung der Personendaten in das Einwohnerkontrollregister des Hauptwohnsitzes und ist auch dort deponiert. Er ist beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzung öffentliche Bauten, Schul- und Sportanlagen / Turnhallen | Gesuch um Benützung der Fuchsrain Mehrzweckhalle Gesuch um Benützung der Fuchsrain Turnhalle Gesuch um Benützung der Obermatt Turnhalle Gesuch um Benützung der Sporthalle A Steinli Gesuch um Benützung der Sporthalle B Steinli Gesuch um Benützung der Steinli Aula (Schulanlage Storebode) Gesuch um Benützung des Steinli Chäller (Schulanlage Storebode) Meldung Einzelanlass mit Wirtetätigkeit / Gesuch um Überwirtungsbewilligung Reglement über die Benützung der öffentlichen Bauten, Schul- und Sportanlagen (Hallenreglement) Reglement über die Benützung des Sportzentrums Steinli Sichere Verwendung von Flüssiggas - Reglement Veranstaltungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festwirtschaft - Gesuch einreichen Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Gesuch für Einzelanlässe aus und senden es an die Regionalpolizei unteres Fricktal. | Meldung Einzelanlass mit Wirtetätigkeit / Gesuch um Überwirtungsbewilligung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeindebibliothek - einsehen | Webseite Gemeindebibliothek Möhlin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energie - Informationen einholen Informationen zum Thema Energie sind bei der kantonalen Fachstelle einzuholen. - Energie
Zusätzliche Informationen zum Wärmeverbund für Möhlin und Umgebung:
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Häckseldienst - anmelden Zum Häckseln eignet sich: Schnittgut von Bäumen, Sträuchern und Hecken bis ca. 8 cm Dicke sowie trockene Stauden. Bitte entfernen Sie Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik. Das Häckselmaterial ist bis spätestens 07.00 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereit zu stellen. Die Häckseltermine finden Sie im Recycling-Kalender. Anmeldung Die Kämpfer Forst GmbH nimmt Ihre Anmeldung gerne bis spätestens 3 Arbeitstage vor dem Häckseltag via Online-Formular oder per Telefon +41 78 260 99 09 entgegen. Kosten Pro 1m3 unbearbeitetes Astmaterial Kontakt Kämpfer Forst GmbH | Kämpfer Forst GmbH | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuch - einreichen Wärmepumpe Baugesuch einreichen mit eBau Aargau / Baueingabe Die formellen Anforderungen an ein Baugesuch zielen darauf ab, dass Zweck und Art des Vorhabens präzise ermittelt werden können. Die Gesuchsunterlagen müssen daher klar lesbar und aussagekräftig sein. Die Pläne müssen massstäblich sein und das Vorhaben exakt definieren. Gesuche mit ungenügenden Unterlagen können zurückgewiesen werden. Einzureichende Unterlagen zum Baugesuch für eine Wärmepumpe:
| Wärmepumpen BVU - Kanton Aargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pflege Daheim Reimann (Krankenkassenanerkannt) | Pflege Daheim Reimann | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Katasterpläne & Amtliche Vermessung Der Kreisgeometer (Firma Koch + Partner) ist zuständig für die Durchführung der amtlichen Vermessung und Ausstellung der beglaubigten Katasterpläne. | Nachführungsgeometer des Bezirks Rheinfelden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kernzonen (K1, K2, K3) - Bauverordnung (BauV) Kanton Aargau - Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) Kanton Aargau - Ortsbild und Baukultur, Arbeitshilfe zur Eingliederung in Ortskerne - Material- und Farbwahl, Empfehlungen zur Farb- und Materialwahl für Bauten in ländlicher Umgebung - Umgebungsgestaltung, Wohn Umfeld Qualität - Merkblatt für Photovoltaik- und Solaranlagen in der Kernzone Möhlin (K1, K2, K3)
Fachkommission Kernzonen - Sitzungen
Voraussichtliche Daten der Fachkommissionssitzungen im Jahr 2025 20.01. // 17.02. // 24.03. // 12.05. // 16.06. // 18.08. // 15.09. // 20.10. // 17.11. // 08.12.
EINGABEFRIST aller Unterlagen ist 2 Wochen vor der jeweiligen Sitzung ! Falls die Eingabefrist verpasst wird, gelten die Unterlagen für die darauffolgende Sitzung als eingereicht.
| /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bau-und-Nutzungsordnung-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bauzonenplan-2023.pdf Kommunale Richtlinie Kernzonen Konzept Fachkommission Kernzonen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauzonen- und Kulturlandplan Bau und Nutzungsordnung (BNO), Stand Februar 2024 Bauzonenplan und Kulturlandplan, Stand Februar 2024
| /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bau-und-Nutzungsordnung-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bauzonen-und-Kulturlandplan-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bauzonenplan-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Kulturlandplan-2023.pdf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sektionschef / Militär Die Militärsektionen sind im Kanton Aargau per 1. Januar 2013 aufgehoben worden. Die Aufgaben des Sektionschefs werden durch das Kreiskommando Aarau wahrgenommen. DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) Telefon 062 835 31 10 | DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fundgegenstand abgeben, abholen Das Fundbüro Möhlin ist an das internetbasierte Fundsystem easyfind angeschlossen. Durch den elektronischen Datenabgleich wird die Fundsachenvermittlung deutlich vereinfacht. Haben Sie etwas verloren? Suchen Sie über den folgenden Link bequem von Zuhause aus nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Wurde dieser noch nicht abgegeben können Sie eine Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird. Personen, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten können verlorene Gegenstände weiterhin direkt beim Fundbüro im Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) melden. Haben Sie etwas gefunden? Ist Ihnen der Verlierer unbekannt und der Wert des gefundenen Gegenstand übersteigt CHF 10.00 so geben Sie den Gegenstand bei uns im Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) ab. | easyfind | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag Stundung für Gemeinde- und Kantonssteuern einreichen Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Zweck einer Stundung ist es, Steuerpflichtigen, denen es vorübergehend an Zahlungsmitteln mangelt, entgegenzukommen. Eine Stundung mit/ohne Ratenzahlungen ist gebührenfrei. (Bei Nichteinhalten der Stundung mit/ohne Ratenzahlungen können für Steuern ab Steuerjahr 2019 Gebühren anfallen. Sie können bei der Abteilung Finanzen eine Steuerstundungen von weniger als 6 Monate ab Fälligkeit mit sofortigem Beginn bequem von zu Hause über das Smart Service Portal beantragen. Nach Eingang Ihres Gesuches erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid. Die Abteilung Finanzen behält sich vor, Gesuche abzulehnen oder weniger Raten zu bewilligen. Ratenzahlung über das Smart Service Portal vereinbaren Für Steuerstundungen von länger als 6 Monate ab Fälligkeit verwenden Sie bitte das Stundungsformular. Für die Beurteilung von Stundungsgesuchen muss die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Ursache der Zahlungsschwierigkeiten bekannt sein. Bitte füllen sie das Formular deshalb vollständig und wahrheitsgetreu aus und senden das Formular unterzeichnet an die Abteilung Finanzen. Sollten weitere Unterlagen für die Beurteilung Ihres Gesuches erforderlich sein, behält sich die Abteilung Finanzen vor, weitere Auskünfte oder Unterlagen einzufordern. In diesem Fall werden Sie schriftlich kontaktiert. Bitte beachten Sie, dass unvollständig ausgefüllte und nicht unterschriebene Gesuche kommentarlos zurückgesandt werden. Zahlungserleichterungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen Bitte beachten Sie, dass trotz einer Stundungsvereinbarung ab Fälligkeit der Steuerrechnung Verzugszinsen geschuldet sind. | Ratenzahlung über das Smart Service Portal vereinbaren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fristerstreckungsgesuch Steuererklärung Mit der Applikation eFristen können Sie eine Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung beantragen. Dazu benötigen Sie die Steuererklärung, auf welcher die Adressnumer und der persönliche Code ersichtlich sind. | eFristen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ablesung Wasserzähler Sie können uns die Ablesung des Wasserzähler auch online melden. Die Abrechnung des Wasserverbrauchs sowie der Abwassergebühren erfolgt durch die Abteilung Finanzen. Für Fragen rund um die Installation steht Ihnen die Wasserversorgung Möhlin zur Verfügung. | Onlineformular Meldung Stand Wasserzähler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung Hier fnden Sie die Weigleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung. Diese hilft Ihnen, die Steuererklärung richtig auszufüllen. | Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung 2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerberechnung, Tarife und Steuerfüsse Hier können Sie Ihre mutmasslichen Steuern berechnen sowie die Tarife und Steuerfüsse abfragen. | Steuerberechnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Easy Tax herunterladen Hier kann das Programm "Easy Tax" für Windows und Mac / Linux heruntergeladen werden. Dieses Programm erleichtert Ihnen das Erstellen der Steuererklärung. | Easy Tax | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anpassung der provisorischen Steuerrechnung (Hilfsblatt) Das Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung dient zur Ermittlung der provisorischen Steuerrechnung. Falls Sie eine Änderung bei Ihrer provisorischen Steuerrechnung wünschen, lassen Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zukommen. Gestützt darauf werden wir Ihnen die Rechnung anpassen. | Hilfsblatt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitzbescheinigung bestellen Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) stellt Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihren Hauptwohnsitz aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in der Gemeinde bestätigt. Bestellen Sie die Wohnsitzbestätigung bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. Wollen Sie die Wohnsitzbestätigung persönlich am Schalter des Gemeindebüros beziehen, nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
| Hauptwohnsitzbescheinigung im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Formulare zur Steuererklärung Hier finden Sie diverse Formulare zur Steuererkärung, wie beispielsweise den Fragebogen selbständig Erwerbende, das Beiblatt zum Wertschriften- und Guthabenverzeihnis oder den Lohnausweis etc. | Formulare | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quellensteuer-Informationen für Arbeitgeber Hier finden Sie Formulare, Tarife, Wegleitungen, Merkblätter und Informationen für Arbeitgeber betreffend den Quellensteuern. | Quellensteuer Arbeitgeber | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quellensteuer-Informationen für Arbeitnehmer Hier finden quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer die für die Quellensteuerrückerstattung erforderlichen Formulare und Merkblätter sowie das in mehrere Sprachen übersetzte Merkblatt. | Quellensteuer Arbeitnehmer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Partnerschaftsausweis Der Partnerschaftsausweis entspricht dem Familienausweis (Familienbüchlein) bei verheirateten Paaren. Dieses Dokument enthält die aktuellen Personendaten des Paares und belegt, wann die Partnerschaft eingetragen wurde und ob sie aktuell noch besteht. Dieses Dokument muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes von einem der beiden Ehepartner bestellt werden. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Partnerschaftsurkunde Die Partnerschaftsurkunde entspricht dem Eheschein verheirateter Paare. Es ist ein Auszug aus dem Partnerschaftsregister und belegt nebst den Personendaten des Paares den Ort und das Datum der Eintragung. Dieses Dokument muss bei jenem Zivilstandsamt bestellt werden, bei welchem die Partnerschaft eingetragen wurde. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abstimmungen und Wahlen Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 14. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle). Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und auf der Gemeindewebseite unter Abstimmungen und Wahlen publiziert. Briefliche Stimmabgabe Heute wird die briefliche Stimmabgabe dem Gang zur Urne meist vorgezogen. Bitte beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe Folgendes:
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
App «VoteInfo» Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
| Abstimmungen und Wahlen Fehlende Stimm- und Wahlunterlagen im Smart Service Portal nachbestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Waldhaus reservieren Das Waldhaus können Sie über das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) reservieren. | Waldhaus Sonnenberg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestellung Einzahlungsschein(e) Einzahlungsscheine für sämtliche Steuerjahre sowie für Gebühren- und Beitragsrechnungen können am Schalter der Abteilung Finanzen persönlich bezogen oder telefonisch Tel. +41 61 855 33 60 wie auch mit dem untenstehenden Online-Formular bestellt werden. Stichworte: Einzahlungsschein / Bankdaten / Bankkonto | Bestell-Formular Einzahlungsschein(e) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererlass - Gesuch einreichen Bei einem Erlass der Steuern verzichtet die Gemeinde ganz oder teilweise auf ihre Forderung gegenüber der steuerpflichtigen Person. Der Erlass richtet sich nach den gesetzlich definierten Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, so hat die steuerpflichtige Person Anspruch auf Steuererlass. Gegenstand eines Erlasses sind rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuerforderungen. Mit dem erlassenen Steuerbetrag werden im Normalfall auch die darauf entfallenden Zinsen erlassen. Der Steuererlass soll zu einer langfristigen und dauernden Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person beitragen. Der Erlass soll dabei der steuerpflichtigen Person selbst und nicht ihren Gläubigern zugute kommen. Dabei werden die Vermögenswerte bei der Beurteilung des Erlassgesuches miteinbezogen. Im übrigen wird eine rechtskräftige Veranlagung im Erlassverfahren nicht auf ihre Gesetzmässigkeit resp. materielle Richtigkeit überprüft. Allfällige Fehler in der rechtskräftigen Veranlagung können nicht über das Erlassverfahren korrigiert werden. Ein Erlassgrund kann vorliegen, wenn die gesuchstellende Person die geschuldeten Steuern bei zumutbaren Einschränkungen der Lebenshaltungskosten nicht in absehbarer Zeit bezahlen kann. Dabei gelten Einschränkungen bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum als zumutbar. Auskünfte zum Steuererlass erteilt die Abteilung Finanzen der Gemeinde Möhlin. Formulare können Sie persönlich beim Schalter der Abteilung Finanzen oder telefonisch Tel. +41 (0)61 855 33 60 anfordern. | Antrag Stundung für Gemeinde- und Kantonssteuern einreichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Budget - Informationen einholen Das Budget wird jeweils im November von der Gemeindeversammlung verabschiedet. Der Finanzhaushalt der Gemeinde Möhlin wird seit dem Jahr 2014 nach dem harmonisierten Rechnungsmodel 2 (HRM2) geführt. Mehr zu dem Rechnungsmodel finden Sie über den untenstehenden Link. | Weblink - allgemeine Info zum HRM2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreibungsbegehren Sie können offene geschuldete Beträge auf dem Rechtsweg einfordern, dazu füllen Sie das Betreibungsbegehren aus. Das Betreibungsbegehren müssen Sie anschliessend unterschreiben und an das zuständige Betreibungsamt senden. Das Betreibungsamt stellt anschliessend einen Zahlungsbefehl aus und stellt diesen so schnell wie möglich an den Schuldner zu. Sie erhalten nach Ablauf der Fristen den zugestellten Zahlungsbefehl für die Fortsetzung (Fortsetzungsbegehren) der Betreibung. | Betreibungsbegehren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahresrechnung - Informationen einholen Die Jahresrechnung wird jeweils im Juni von der Gemeindeversammlung verabschiedet. Der Finanzhaushalt der Gemeinde Möhlin wird seit dem Jahr 2014 nach dem harmonisierten Rechnungsmodel 2 (HRM2) geführt. Mehr zu dem Rechnungsmodel finden Sie über den untenstehenden Link. | Weblink - allgemeine Information zum HRM2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerfüsse Übersicht über die Steuerfüsse 2010 - 2022 der Gemeinde Möhlin. Bitte beachten Sie die korrigierten Einträge der Kirchensteuern. In der bisherigen Version wurde die Steuerfüsse den falschen Kirchengemeinden zugewiesen. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Fakturiert wurden jeweils die korrekten Kirchensteuerfüsse. | Übersicht Steuerfüsse der letzten Jahre aktualisiert 04.04.2022 | Link zu Tarife und Steuerfüsse Kanton Aargau
Link zu Bezug Kantons- und Gemeindesteuern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreibungsregisterauszug bestellen Sie brauchen einen Betreibungsregisterauszug für:
Betreibungsregisterauszug vor Ort beziehen Betreibungsregisterauszug per Telefon bestellen Betreibungsregisterauszug per Email bestellen Betreibungsregisterauszug online bestellen und digital erhalten | Betreibungsregisterauszug im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fortsetzungsbegehren Eidgenössisches Formular für die Weiterführung der Betreibung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurs. Hat der Schuldner die Forderung innert 20 Tagen nicht bezahlt und keine Rechtsvorschlag erhoben, können Sie die Betreibung mit dem Fortsetzungsbegehren weiterführen. Falls ein Rechtsvorschlag des Schuldners vorliegt, muss dieser zuerst durch ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichter oder mit einem Rechtsöffnungsbegehren an das Bezirksgericht beseitigt werden. Das Fortsetzungsbegehren führt zu einer Pfändung oder einer Konkursandrohung. | Fortsetzungsbegehren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtsöffnungsbegehren Das Rechtseröffnungsbegehren dient zur Beseitigung des Rechtsvorschlags. Hat der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben müssen Sie als Gläubiger diesen zuerst beseitigen lassen. Sind Sie im Besitz eines gerichtlichen Urteils, haben Sie mit dem Schuldner einen Vertrag abgeschlossen oder besitzen Sie einen provisorischen oder definitiven Rechtsöffnungstitel können sie den Rechtsvorschlag mittels Rechtsöffnungsbegehren direkt am Bezirksgericht Rheinfelden, Hermann-Keller-Strasse 6, 4310 Rheinfelden beseitigen lassen. Falls das Rechtsöffnungsbegehren gutgeheissen wird, kann die Fortsetzung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurses beim Betreibungsamt Region Möhlin beantragt werden. | Rechtsöffnungsbegehren | Bezirksgericht Rheinfelden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Brennholz bestellen Der Forstbetrieb Möhlin bietet trockenes Holzsortiment ab Lager und frisches Holz ab Waldweg an. Folgende Produkte können bestellt werden: Hauslieferung: Auf Wunsch wird das Holz fertig ins Haus geliefert. Bestellungen sind an die Abteilung Wald und Landschaft zu richten:
Aufgrund einer enormen Nachfrage an Brennholz können wir Bestellungen von Neukunden leider nur noch aus den unten aufgeführten Gemeinden entgegennehmen: Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Mumpf, Wallbach, Obermumpf. Neukunden aus anderen Gemeinden wenden sich bitte an Ihren regionalen Forstbetrieb. | Brennholzbestellung Formular | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adventsbaum / Christbaum - bestellen Bestellungen sind an die Abteilung Wald und Landschaft, 4313 Möhlin zu richten: | Bestellformular Advents- und Christbäume | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Forderungsklage (Schlichtungsgesuch) Die Forderungsklage dient zur Schlichtung in Betreibungsfällen oder zur Beseitigung des Rechtsvorschlages. Hat der Schuldner in der Betreibung Rechtsvorschlag erhoben, müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie im Besitz eines gerichtlichen Urteils, Verlustschein oder sonstigen provisorischen oder definitiven Rechtsöffnungstitel sind. Beantworten Sie diese Frage mit nein, müssen Sie den Rechtsvorschlag zuerst mit einem Schlichtungsgesuch an den Friedenrichter beseitigen lassen bzw. eine Einigung gefunden werden. Die Forderungsklage (Schlichtungsgesuch) ist beim Friedensrichteramt Kreis XIV, Postfach 55, 4310 Rheinfelden 1 einzureichen. Sie können das Formular hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen an das Friedensrichteramt Kreis XIV einsenden. | Forderungsklage (Schlichtungsgesuch) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmeldung / Zuzug Es freut uns, dass Sie Möhlin als Ihren neuen Lebensmittelpunkt gewählt haben und heissen Sie herzlich willkommen. Bevor wir Sie in Möhlin anmelden können, müssen Sie sich in Ihrer alten Wohngemeinde abmelden. Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den e-Umzug. Den Wohnsitzwechsel müssen Sie gesetzlich innerhalb von 14 Tagen melden. Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen. Schweizer und Schweizerinnen
Ausländische Staatsangehörigkeit (EU/EFTA)
Bei Zuzug aus dem Ausland
Bei Zuzug aus dem Ausland
Anmeldung mit Nebenwohnsitz Das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden mittels separatem Fragebogen sorgfältig zu prüfen, bevor der Nebenwohnsitz bewilligt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Nebenwohnsitz auch für Dritte erkennbar sind. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ausschlaggebend. Für die Anmeldung als Aufenthalter/in wird ein Heimatausweis der Hauptwohnsitzgemeinde benötigt. | Fragebogen Nebenwohnsitz | eUmzugCH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung / Wegzug Schade, dass Sie sich entschieden haben aus Möhlin wegzuziehen. Um Ihnen die Wegzugsformalitäten zu erleichtern, finden Sie hier die entsprechenden Informationen dazu. Melden Sie bitte Ihren Wegzug online auf dem Portal e-Umzug, so können Sie auch gleich die Anmeldeformalitäten bei Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen. Gesetzlich sind Sie verpflichtet, Ihren Wegzug aus der Gemeinde Möhlin innert 14 Tagen dem Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) zu melden. Bei der persönlichen Vorsprache halten Sie bitte einen amtlichen Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis), das Wegzugsdatum sowie Ihre neue Adresse bereit.
Abmeldung ins Ausland Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen. Dies ist ab einem Monat vor Ihrem Ausreisedatum möglich. Für die Abmeldung müssen Sie den Fragebogen für Wegzüger/-innen ins Ausland ausgefüllt und unterschrieben bei der Abteilung Steuern einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Fragebogen. | Fragebogen für Wegzüger/-innen ins Ausland | eUmzugCH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesschein Der Todesschein ist ein Auszug aus dem Todesregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum des Todes der verstorbenen Person sowie deren Abstammung. Einen Todesschein müssen Sie beim Regionalen Zivilstandsamt des Ortes, in dem der Tod erfolgte, bestellen. Für Personen, die im Bezirk Rheinfelden gestorben sind, können Sie den Todesschein über das Regionale Zivilstandsamt Rheinfelden bestellen. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienausweis Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und gibt Auskunft über den Bestand der Familie. Der Familienausweis ersetzt das Familienbüchlein. Tritt ein Zivilstandsereignis ein, ist der Familienausweis dem zuständigen Zivilstandsamt für die Nachführung vorzulegen. Es ist jedoch keine beweiskräftige öffentliche Urkunde und es besteht kein Gewähr, dass die Angaben dem neusten Stand entsprechen. Ein aktueller Familienausweis wird auch im Zusammenhang mit der Einreichung der Scheidung benötigt. Den Familienausweis bestellen Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Im einem zeitlich nahen Zusammenhang mit einem Zivilstandsereignis (Bsp. Geburt eines Kindes; Eheschliessung oder Todesfall) kann das Zivilstandsamt des Ereignisortes ebenfalls einen aktuellen Familienausweis ausstellen. Ausländische Staatsbürger, die im Personenstandsregister eingetragen sind, erhalten den Familienausweis über das Zivilstandsamt ihres Wohnortes. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kurslisten Hier können Sie die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung einsehen, inklusive der Währungskurse. | Kurslisten Eidgenössische Steuerverwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inkassohilfe Hilfestellung bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen für Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Möhlin. Es wird empfohlen, die Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren. | Gesuch um Inkassohilfe Merkblatt für die Inkassohilfe Vermögenserklärung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elternschaftsbeihilfe beantragen Mit der Geburt eines Kindes entsteht, unter gewissen Bedingungen, Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des anspruchsberechtigten Elternteils ist zuständig für die Gewährung. Umfassende Informationen sind dem Merkblatt «Elternschaftsbeihilfe» (Departement Gesundheit und Soziales Kt. Aargau) zu entnehmen. Es wird empfohlen, die Sektion Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren. | Gesuch um Elternschaftsbeihilfe Merkblatt Elternschaftsbeihilfe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mobility Car Sharing Gegenüber des Bahnhofgebäudes Bahnhof Möhlin befindet sich das Restaurant Bahnhof. Beim Eingang des Restaurants neben dem Veloständer die Treppe hinunter. Der Mobility-Standort befindet sich direkt unter der Restaurantterrasse, rechts vom Briefkasten. | Lage Ortsplan Mobility-Standort | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wespennestbekämpfung Im Sommer ist die Insektenbekämpfung ein wichtiges Thema. Hat jemand Bienen, Wespen oder Hornissen bei sich zuhause, kann die Feuerwehr, unter Kostenfolge, beauftragt werden, das Nest zu entfernen. | Notfallnummer Wespenbekämpfung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prämienverbilligung Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihrer definitiven Steuerveranlagung 2022 hervor. Bis Ende September 2024 erhalten die potenziell anspruchsberechtigten Personen von der SVA Aargau automatisch einen Code per Post zugestellt. Haben Sie keinen Code erhalten, können Sie ab Oktober 2024 unter www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen. Verbesserungen oder Verschlechterungen Ihrer finanziellen Situation sowie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse können Sie online mit dem Änderungsantrag anmelden: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag. Zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen müssen Sie zurückzuerstatten. Es finden systematische Nachkontrollen statt. | SVA Aargau Prämienverbilligung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafregisterauszug bestellen Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. Der Auszug kann entweder online auf der Seite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) oder am Postschalter bestellt werden. Bei einer Bestellung am Postschalter muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis). | Strafregisterauszug bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elektronischer Datenaustausch mit der Gemeinde Für den Datenaustausch grosser Dateien mit der Gemeinde verwenden Sie bitte den Dienst der Firma incor AG. Internationale Dienste wie Dropbox, wetransfer usw. sind für den Austausch mit der Gemeinde Möhlin nicht zugelassen. Bei diesem ist sichergstellt, dass die Daten in der Schweiz zwischengespeichert werden. Eine Anleitung dazu finden Sie auf der verlinkten URL. | Webtransfer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
unentgeltliche Rechtsauskunft Sind Sie mit einem rechtlichen Problem oder einer juristischen Fragestellung konfrontiert? Dann steht Ihnen die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle des Aargauischen Gewerkschaftsbundes zur Verfügung, um eine rechtliche Ersteinschätzung sowie Auskunft und Rat für das weitere Vorgehen abzuholen. Stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an: rechtsauskunft@agb.ch oder telefonisch 062 834 94 20 (Mittwoch, 14.00 - 17.00 Uhr / Donnerstag, 15.00 - 17.00 Uhr). Persönlich und ohne Voranmeldung (ersten 20 Minuten sind gratis): Donnerstag, 16.00 - 18.00 Uhr | https://www.agb.ch/unentgeltliche-rechtsauskunft/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adressen der Werke Bezug Leitungskataster und Anlaufstellen bei Störungen. | Adressen der Werke | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreuungsgutscheine beantragen Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben Familien mit einem massgebenden Einkommen des gesamten Haushaltes bis CHF 90‘000. Das massgebende Einkommen ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen, zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens, den Einkaufsbeiträgen an die 2. Säule und Beiträgen an die Säule 3a und der Liegenschaftsunterhaltskosten, die den Pauschalabzug übersteigen. Das massgebende Einkommen kann unter folgendem Link unverbindlich berechnet werden. Wie gehen Sie vor, um Betreuungsgutscheine zu erhalten?
Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Betreuungsgutscheine nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. | Betreuungsgutscheine - Bestätigung Arbeitgeber über Arbeitspensum Betreuungsgutscheine - Ferienbetreuung - Bestätigung Betreuungsgutscheine - Flyer Betreuungsgutscheine - Kindertagesstätte - Bestätigung Betreuungsgutscheine - Merkblatt Betreuungsgutscheine - Tagesfamilien - Bestätigung Betreuungsgutscheine - Tagesstrukturen - Bestätigung Hilfsblatt prov. Steuerrechnung Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Vermögenserklärung für quellenbesteuerte Personen Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung | Berechnungsblatt - Massgebendes Einkommen Kinderbetreuungsgutscheine im Smart Service Portal beantragen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einstellung der Leistungssperre Liste der säumigen Versicherten Am 1. Juli 2014 führte der Kanton Aargau die Liste der säumigen Versicherten ein. Sobald Prämien oder Kostenbeteiligungen des Versicherten betrieben werden, wird durch die SVA Aargau eine Leistungssperre bei der Krankenkasse verfügt. Haben Sie eine solche Leistungssperre bei der Krankenkasse? Unter folgenden Voraussetzungen ist eine vorläufige Einstellung der Leistungssperre (Sistierung) möglich:
Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Dokumente, welche notwendig sind für den Antrag auf Sistierung. Bei medizinischen Massnahmen zum Erhalt oder Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit ist anstelle der Bestätigung des Betreibungsamtes ein Arztzeugnis notwendig, welches bestätigt, dass die medizinischen Massnahmen zum Erhalt oder Widererlangung der Erwerbsfähigkeit dienen. Melden Sie sich bei der Sektion Soziale Dienste für ein Erstgespräch. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und unterstehen dem Datenschutz. | Auftrag / Vollmacht Bestätigung Betreibungsamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachmittagsbetreuung - anmelden In Möhlin haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur 6. Primarklasse jeweils am Mittwoch- sowie Donnerstagnachmittag von erfahrenen Fachleuten betreuen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der Schule Möhlin. | Schule Möhlin - Betreuungsangebote | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beglaubigung In der Abteilung Kanzlei und Dienste erhalten Sie folgende Beglaubigungen: Unterschriftsbeglaubigungen
Beglaubigungen von Fotokopien
| Bewilligung - Reisende Kinder ohne Eltern (Reisevollmacht) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Apostille / Überbeglaubigung Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Departement Volkswirtschaft und Inneres Tel. 062 835 19 28 | Ausweiszentrum Aargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerung Für eine ausführliche Beratung, bitten wir Sie, vorgängig bei der Abteilung Kanzlei und Dienste einen Termin zu vereinbaren. Ordentliche Einbürgerung von Ausländern
Erleichterte Einbürgerung von Ausländern
Einbürgerung von Schweizern Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem offiziellen Formular und unter Beilage der erforderlichen Ausweise und Bescheinigungen beim Gemeinderat einzureichen. Sie finden auf folgenden Links die Voraussetzungen und die wichtigsten Informationen zur Einbürgerung: | Merkblatt Einbürgerung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schule und Kindergarten - Informationen einholen Informationen zur Schule Möhlin (Aufbau der Schule, Kontaktdaten, Ferienplan, Betreuungsangebote, An- Abmeldung usw.) finden Sie direkt auf der Schulhomepage www.schule-moehlin.ch. | Website Schule Möhlin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfall melden Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an die Gemeindeverwaltung direkt durch die Verwaltung des Spitals oder des Heimes. Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Die Angehörigen von in Möhlin wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, bei der Abteilung Kanzlei vorzusprechen. Bitte nehmen Sie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) und das Familienbüchlein (wenn vorhanden) mit. An allen arbeitsfreien Tagen ist das Bestattungsdienst Ahorn unter +41 61 851 43 43 erreichbar. Es steht Ihnen jedoch frei, ein anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen. | Flyer Waldruhe Friedhof- und Bestattungsreglement Ratgeber Todesfall | Bestattungsdienst Ahorn | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adressauskunft bestellen Das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) gibt auf schriftliche Anfrage an Personen und Organisationen, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen, Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und Adresse bekannt. Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG). Aus Datenschutzgründen erteilt das Gemeindebüro Privatpersonen und Organisationen keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Dies heisst, Sie erhalten nur eine Adressauskunft, wenn Sie uns Ihren Anspruch auf die Bekanntmachung mittels schriftlicher Unterlagen belegen können (Betreibungsbegehren, Verlustschein, nicht zustellbare Postsendung etc.). Anfragen sind nur per Mail via nachfolgendem Link möglich: einwohnerkontrolle@moehlin.ch Für Fragen seitens Amtsstellen ist die Kontaktmöglichkeit via E-Mail gegeben (einwohnerkontrolle@moehlin.ch) oder per Telefon: 061 855 33 33. | Adressauskunft im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Drittmeldepflicht Vermieter/Logisgeber (Ein-/Auszugsanzeigen) Die Drittmeldepflicht ist mit §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Die Portallösung www.drittmeldung.ch wurde von den Kantonen Aargau und Zürich finanziert und realisiert. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen. Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt über die Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Für die Meldung über die Plattform wird der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID). Der EGID sowie der EWID können über https://map.geo.admin.ch ermittelt werden. | Drittmeldepflicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernfahrausweis beantragen Das Formular ist vollständig auszufüllen. Kreuzen Sie auch die Antworten auf die Fragen zu Ihrer Gesundheit an und lassen in einem Optikergeschäft oder Augenarzt einen Sehtest durchführen. Zusammen mit einem farbigen Passfoto sowie dem Nothelferausweis (Original) bringen Sie anschließend das komplette Formular zum Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle). Dort muss die Richtigkeit Ihrer Personalangaben überprüft und beglaubigt werden. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich ihren Ausländerausweis mitbringen. Anschließend wird das Formular direkt durch das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) an das Strassenverkehrsamt in Aarau gesendet und darf nicht mehr an den/die Gesuchsteller/in ausgehändigt werden. Die Gebühr für die Bestätigung der Daten beträgt CHF 20.00. Falls Sie bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis in der Schweiz besitzen oder besassen können Sie das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt senden, die Bestätigung der Identifikation bzw. der Personalien durch die Einwohnerdienste ist nur bei erstmaliger Gesuchseinreichung notwendig. | Strassenverkehrsamt Aargau (Gesuchsformular) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umtausch eines ausländischen Führerausweises beantragen Innerhalb eines Jahres (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Das Formular ist vollständig auszufüllen. Kreuzen Sie auch die Antworten auf die Fragen zu Ihrer Gesundheit an und lassen in einem Optikergeschäft oder Augenarzt einen Sehtest durchführen. Zusammen mit einem farbigen Passfoto, einer Kopie Ihres Ausländerausweises und dem ausländischen Führerausweis (Original) können Sie anschließend das komplette Formular direkt an das Straßenverkehrsamt in Aarau senden. | Strassenverkehrsamt Aargau (Gesuchsformular) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohn- und Pflegeheim anmelden Das Wohn- und Pflegeheim Stadelbach in Möhlin bietet gut 92 Personen ein Zuhause mit Betreuung und Pflege. Als Alters- und Pflegeheim Stadelbach wurde das Haus 1975 eröffnet. Nach Fertigstellung der Alterswohnungen, des Anbaus mit Wohngruppen für an Demenz erkrankte Bewohnende und der Sanierung wurde das Heim 2009 zum Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach. Wenn Sie Interesse an einem Zimmer haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Wohn- und Pflegeheim. | www.stadelbach.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewilligung - Reisende Kinder ohne Eltern (Reisevollmacht) Reisen Kinder ohne ihre Eltern, brauchen sie in zahlreichen Ländern eine besondere Reiseerlaubnis der Eltern. Bei dem zur Verfügung gestellten Formular handelt es sich lediglich um ein mögliches Muster. Ein offizielles Formular dafür gibt es nicht. Die Unterschrift kann zusätzlich bei der Abteilung Kanzlei beglaubigt werden. Die Gemeinde Möhlin übernimmt keine Verantwortung, ob und in welcher Form eine Bewilligung verlangt wird. Auskunft darüber, sowie ob eine beglaubigte Unterschrift benötigt wird, erteilt die betreffende Botschaft/Konsulat des Ziellandes. Die Adressen der Botschaften/Konsulate finden Sie hier. | Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pro Senectute Aargau - Informationen einholen Die Pro Senectute steht Ihnen für alle Fragen rund ums Alter(n) zur Verfügung. Ihre Angebote richten sich an Personen ab dem 60. Altersjahr:
Pro Senectute Aargau Tel. 061 831 22 70
| Pro Senectute Aargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stromversorgung – Information einholen Die AEW Energie AG ist ein selbstständiges Unternehmen des Kantons Aargau. Für die Energieversorgung (Strom und Wärme/Kälte) ist das AEW Energie AG zuständig. AEW Energie AG Tel. 062 834 21 11 | Website AEW Energie AG | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerungskontrolle / Kaminfeger - Informationen einholen Dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann. Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Der Gemeinderat hat Herrn Hugo Wiederkehr als Feuerungskontrolleur bestimmt. | Hugo Wiederkehr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerwehr – Information einholen / anmelden Informationen über die Feuerwehr Möhlin finden Sie hier. | Feuerwehr Melina | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anwohnerparkkarte beantragen Parkkarten (Halbjahres-, Wochen-, Tageskarten) für Anwohner und deren Besucher der Parkraumzonen B und Z, die im Voraus zu bezahlen sind, können bei der Regionalpolizei unteres Fricktal in Möhlin bezogen werden. Bewilligungen für das nächtliche Dauerparkieren können über das Formular bestellt werden. Für die Bewilligungen werden Rechnungen ausgestellt. | Parkierungsreglement Parkierungsreglement Verordnung Gemeinderat | Formular Anwohnerparkkarte / Bewilligung nächtliches Dauerparkieren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verlängerung der Niederlassung C Die Kontrollfrist Ihrer Niederlassungsbewilligung läuft demnächst ab? Bitte bringen Sie spätestens zwei Wochen vor Ende der Laufzeit folgende Unterlagen mit:
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
| Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verlängerung des Aufenthalts B Ihre Aufenthaltsbewilligung B läuft demnächst ab? Bitte bringen Sie spätestens zwei Wochen vor Ende der Laufzeit folgende Unterlagen mit:
| Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungserklärung Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen. Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Die Schweizer Vertretung entscheidet, ob ein Visum sofort erteilt werden kann oder ob der Besucherin bzw. dem Besucher eine Verpflichtungserklärung auszuhändigen ist. Wird eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt, füllt die Besucherin bzw. der Besucher diese aus und leitet sie an den in Möhlin lebende Gastgeberin bzw. Gastgeber (= Garantin bzw. Garant) weiter. Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber ergänzt und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung. Mit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Gastgeberin bzw. der Gastgeber, für sämtliche anlässlich des Besuchsaufenthalts für die Besucherin bzw. den Besucher anfallenden Kosten, welche nicht durch die Reiseversicherung gedeckt sind, bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.– aufzukommen. Mit der vollständig ausgefüllten Verpflichtungserklärung sprechen Sie persönlich beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) vor. Die Einwohnerdienste nimmt die Solvenzprüfung vor und leitet die Verpflichtungserklärung anschliessend an das Amt für Migration und Integration weiter. Das Amt für Migration und Integration prüft zusätzlich, ob die fristgerechte Wiederausreise der Besucherin bzw. des Besuchers gesichert erscheint und leitet die Verpflichtungserklärung mit einer Zustimmungs- oder Ablehnungsempfehlung an die zuständige schweizerische Auslandvertretung. Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber wird über den Stand des Verfahrens informiert. Bitte bringen Sie mit:
| Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Information COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer 2020 und 2021 Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und dem Ausbau von Homeoffice ergeben sich diverse steuerrechtliche Fragen. Unter diesem Link finden Sie die Praxis des Kantons Aargau. Die Ausführungen haben Gültigkeit für die Steuerperioden 2020 und 2021. | Information steuerrechtliche Folgen der COVID-19-Massnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlfähigkeitszeugnis bestellen Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis bestätigt das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle), dass Sie in Möhlin im Sinne von § 59 Abs. 1 der Kantonsverfassung stimmberechtigt und somit gemäss § 69 Abs. 1 der Kantonsverfassung auch wahlfähig sind. Bestellen Sie das Zeugnis bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. Beziehen Sie das Wahlfähigkeitszeugnis persönlich am Schalter des Gemeindebüros, bringen Sie bitte einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis) mit. | Wahlfähigkeitszeugnis im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leumundszeugnis bestellen Das Leumundszeugnis wird oft für einen höheren Schulabschluss oder eine Bewerbung benötigt. Es gibt Auskunft über den Status der bürgerlichen Ehren und Rechte. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Leumundszeugnis keine Angaben und Beurteilungen zum Betreibungs- und Strafregister beinhaltet. Bestellen Sie das Leumundszeugnis bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. Beziehen Sie das Zeugnis persönlich am Schalter des Gemeindebüros, bringen sie bitte folgende Unterlagen mit:
| Leumundszeugnis im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erbenverzeichnis bestellen Das Erbenverzeichnis weist alle gesetzlichen Erben aus. Jeder gesetzliche oder eingesetzte Erbe ist berechtigt, ein Erbenverzeichnis bei der Sektion Kanzlei zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte anfordern und haben sich entsprechend auszuweisen. Bestellen Sie das Erbenverzeichnis bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. Die effektiven Kosten für die Erstellung des Erbenverzeichnisses werden Ihnen in Rechnung gestellt und zusammen mit dem Erbenverzeichnis zugestellt. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei. | Erbenverzeichnis im Smart Service Portal bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erbbescheinigung bestellen Die Erbbescheinigung bestätigt nebst den gesetzlichen Erben das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag). Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine Erbbescheinigung beim Bezirksgericht Rheinfelden zu bestellen. Die Erbbescheinigung können Sie mittels Bestellformular beim Bezirksgericht Rheinfelden, Hermann Keller-Stasse 6, 4310 Rheinfelden, einreichen. | Bestellformular Erbbescheinigung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesschein / Auszug aus dem Todesregister Der Todesschein ist ein Auszug aus dem Todesregister. Daraus ersichtlich sind Ort und Datum des Todes der verstorbenen Person sowie deren Abstammung. Der Auszug ist beim Zivilstandsamt des Todesortes der verstorbenen Person zu bestellen. | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mangellage - Massnahmen und Verhaltensempfehlungen Informationen für die Bevölkerung zu Empfehlungen, Hilfsangeboten und weiteren Massnahmen. | Merkblätter Mangellage | Strom- und Gas-Mangellage: das Wichtigste im Überblick | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datensperre beantragen Die Einwohnerdienste können privaten Dritten im Einzelfall auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse einer Person weitergeben, wenn diese berechtigte Interessen glaubhaft machen (§ 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen, IDAG). Ein solches berechtigtes Interesse liegt namentlich vor, wenn eine rechtliche, wirtschaftliche oder persönliche Beziehung zur Person besteht, über die eine Auskunft eingeholt wird (§ 9 Abs. 1 der Verordnung zum IDAG). Werden die genannten Personendaten ausschliesslich für ideelle Zwecke verwendet und von privaten Dritten nicht weitergegeben, können sie nach bestimmten Kriterien geordnet bekannt gegeben werden (§ 16 Abs. 2 IDAG, § 9 Abs. 2 der Verordnung zum IDAG). Die betroffene Person kann jedoch die Bekanntgabe ihrer Daten an private Dritte sperren lassen (§ 16 Abs. 3 IDAG). Bei der Sperrung von Daten wird zwischen Adresssperre und Auskunftssperre unterschieden: Adresssperre Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben, wie bewilligte Auslistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke sowie für politische Parteien. Darunter fallen auch Vereine (z.B. auf der Suche nach potentiellen Mitgliedern). Auskunftssperre Eine Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftsabgabe über die Personendaten inkl. Adressen. Beispiele hierzu wären Anfragen von Kreditkartenfirmen oder Versandhäusern im Rahmen eines Vertragsabschlusses. Gleichzeitig gilt auch die Adresssperre. Möchten Sie Ihre Daten in unserem Einwohnerregister sperren lassen? Dann beantragen Sie die Datensperre bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. | Datensperre im Smart Service Portal beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesetze - Reglemente - Merkblätter - Formulare Bau Nützliche Informationen rund ums Bauen:
- Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) Kanton Aargau - Bauverordnung (BauV) Kanton Aargau - Ortsbild und Baukultur, Arbeitshilfe zur Eingliederung in Ortskerne - Material- und Farbwahl, Empfehlungen zur Farb- und Materialwahl für Bauten in ländlicher Umgebung - Merkblatt für Photovoltaik- und Solaranlagen in der Kernzone Möhlin (K1, K2, K3) - Merkblatt Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie - Umgebungsgestaltung, Wohn Umfeld Qualität | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bau-und-Nutzungsordnung-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bauzonen-und-Kulturlandplan-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bauzonenplan-2023.pdf Abwasserreglement Baugebührenreglement Kommunale Praxis Dachwasserversickerung & Dichtheitsprüfung Konformitätserklärung für wärmetechnische Anlagen Wasserreglement | Zustimmung der Nachbarn zum vereinfachten Verfahren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuch - Informationen allgemein Baugesuch einreichen mit eBau Aargau / Baueingabe
Die Gemeinde Möhlin führt die Baugesucheingabe und Bewirtschaftung digital. (Seit 2017 teilweise / Seit 2021 ausschliesslich) Bauherrschaft oder Projektverfasser/in erfassen ihr Baugesuch im Online-Schalter mit sämtlichen Unterlagen, Plänen und Nachweisen. Die Kommunikation zwischen Gesuchstellenden und Gemeinde bzw. Kanton erfolgt grundsätzlich auf digitalem Weg. Ausnahmen sind fristauslösende Verfügungen und fristgebundene Eingaben wie Einwendungen, die weiterhin auf dem Postweg versendet werden.
Für Supportanfragen von Gesuchstellenden steht eine zentrale Anlaufstelle/Hotline, während Büroarbeitszeiten, zur Verfügung (Betrieb durch Kanton). Die Hotline übernimmt eine Art Triage, das heisst erkennt ob ein Anwenderproblem, ein fachliches Problem oder eine technische Störung vorliegt. Telefon +41 (0)62 835 33 00 oder baubewilligungen@ag.ch
Die eBau Applikation wird von den folgenden Browsern vollumfänglich unterstützt: Edge, Chrome, Firefox Bei anderen Browsern können Fehler auftreten oder nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Deswegen empfehlen wir, einen der aufgelisteten Browser zu verwenden.
Kontakt "Smart Service Portal" - Kanton Aargau (ag.ch)
Voraussetzung: Voraussetzung um im Online-Schalter auf www.ag.ch ein Baugesuch einreichen zu können, ist sich im Online-Schalter registrieren zu lassen.
Allgemeine Informationen zu den Gesuchsunterlagen: Form Pläne, welche grösser sind als A3, müssen zwingend in zweifacher Ausführung zusätzlich in Papierform eingereicht werden. Das Baugesuch gilt erst als eingereicht sobald, wo nötig, die Pläne in Papierform eingereicht wurden.
Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Pläne diese nicht als ein Gesamtdokument sondern als Einzeldokumente hochgeladen werden! - Sämtliche Unterlagen sind als einzelne Dokumente hochzuladen. Ausnahme: Das NEM ist als ein Gesamtdokument hochzuladen.
Änderungen Bei Nachreichung von Planunterlagen in Folge Änderungen sind sämtliche Änderungen jeweils durch eine Revisionswolke zu kennzeichnen; und es sind auch nur diejenigen Unterlagen erneut nachzureichen welche auch tatsächlich geändert wurden! | Kanton Aargau - Elektronischer Baubewilligungsprozess "eBau Aargau"
Kanton Aargau - Bauen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Informationsveranstaltung Planen und Bauen Am 14. November 2023 fand eine Informationsveranstaltung der Abteilung Bau und Umwelt statt zum Thema "Planen und Bauen in Möhlin". Die dazugehörige Präsentation ist hier ersichtlich. | /wAssets/docs/ABU/2023.11.14-_Praesentation_Informationveranstaltung_Gemeinde_Moehlin_ABU.pdf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pro Infirmis Als grösste Fachorganisation der Schweiz erbringt Pro Infirmis vielseitige Dienstleistungen für Betroffene und deren Angehörige. Information Erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Behinderung Sozialberatung Beratung in allen Lebensbereichen wie Arbeit, Sozialversicherungen, Finanzen, Wohnen, Beziehungs- und Ablösungsfragen, Unterstützung zur Selbständigkeit Assistenzberatung Beratung bei der Organisation persönlicher Assistenz Administrative Unterstützung Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten Begleitetes Wohnen Unterstützung beim selbständigen Wohnen für Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung
Pro Infirmis Beratungsstelle Aarau | Pro Infirmis Aarau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehrfamilienhaus in Wohnzone W2 - Bauverordnung (BauV) Kanton Aargau - Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) Kanton Aargau - Ortsbild und Baukultur, Arbeitshilfe zur Eingliederung in Ortskerne - Material- und Farbwahl, Empfehlungen zur Farb- und Materialwahl für Bauten in ländlicher Umgebung - Umgebungsgestaltung, Wohn Umfeld Qualität
Der Ablauf zu Vorhaben welches Mehrfamilienhäuser in der Wohnzone W2 betrifft ist analog Baugesuchen in den Kernzonen (K1, K2, K3). Zusätzlich erfordern Gesuche welche MFH in einer W2 betreffen einen Fachbericht welcher einer positiven Beurteilung der Fachkommission Kernzonen folgt. Erforderliche Unterlagen für den Fachbericht sind u.a.: Grundrisspläne, Ansichten, Schnitte, Umgebungsplan (mit allen Höhenangaben, Bepflanzungen, Belägen, Spielbereichen, usw.), Farb- und Materialisierungsplan. Diese Unterlagen sind zum gegebenen Zeitpunkt per Mail der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen. Die Erstellung von Fachberichten nimmt üblicherweise einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Für die professionelle und sachgerechte Ausarbeitung wird ein externes Fachbüro beauftragt. Ein Baugesuch ist erst einzureichen, wenn der Fachbericht vorliegt! | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bau-und-Nutzungsordnung-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bauzonenplan-2023.pdf Kommunale Richtlinie Kernzonen Konzept Fachkommission Kernzonen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arealüberbauungen - Bauverordnung (BauV) Kanton Aargau - Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) Kanton Aargau - Ortsbild und Baukultur, Arbeitshilfe zur Eingliederung in Ortskerne - Material- und Farbwahl, Empfehlungen zur Farb- und Materialwahl für Bauten in ländlicher Umgebung - Umgebungsgestaltung, Wohn Umfeld Qualität
Der Ablauf zu Vorhaben bei denen es sich um eine Arealüberbauung handelt ist analog Baugesuchen in den Kernzonen (K1, K2, K3). Zusätzlich erfordern Gesuche zu einer Arealüberbauung einen Fachbericht welcher einer positiven Beurteilung der Fachkommission Kernzonen folgt. Erforderliche Unterlagen für den Fachbericht sind u.a.: Grundrisspläne, Ansichten, Schnitte, Umgebungsplan (mit allen Höhenangaben, Bepflanzungen, Belägen, Spielbereichen, usw.), Farb- und Materialisierungsplan. Diese Unterlagen sind zum gegebenen Zeitpunkt per Mail der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen. Die Erstellung von Fachberichten nimmt üblicherweise einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Für die professionelle und sachgerechte Ausarbeitung wird ein externes Fachbüro beauftragt. Ein Baugesuch ist erst einzureichen, wenn der Fachbericht vorliegt! | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bau-und-Nutzungsordnung-2023.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bauzonenplan-2023.pdf Kommunale Richtlinie Kernzonen Konzept Fachkommission Kernzonen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerkonto Mit dem Steuerkonto des Kantons Aargau behalten Sie jederzeit den Überblick über den Stand Ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Es erlaubt Ihnen, bereits geleistete Zahlungen, ausstehende Rechnungen und eventuelle Guthaben einzusehen und nach Steuerart und -jahr zu filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können offene Rechnungen schnell und einfach mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden. Das Steuerkonto bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerangelegenheiten online einzusehen und bequem zu verwalten, und das alles ohne Einsatz von Papier, rund um die Uhr, von unterwegs oder bequem von zu Hause aus. | Steuerkonto - Kanton Aargau (ag.ch) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuch - einreichen Klimagerät Baugesuch einreichen mit eBau Aargau / Baueingabe Die formellen Anforderungen an ein Baugesuch zielen darauf ab, dass Zweck und Art des Vorhabens präzise ermittelt werden können. Die Gesuchsunterlagen müssen daher klar lesbar und aussagekräftig sein. Die Pläne müssen massstäblich sein und das Vorhaben exakt definieren. Gesuche mit ungenügenden Unterlagen können zurückgewiesen werden. Einzureichende Unterlagen zum Baugesuch für ein Klimagerät:
| Kühlung in Wohnbauten BVU - Kanton Aargau |
Gemeinde Möhlin
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
Berufsbeistandschaft
Hauptstrasse 40
4313 Möhlin
Betreibungsamt Region Möhlin
Hauptstrasse 75
4313 Möhlin
Mo. |
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13:30 - 19:00 |
Di. |
08:00 - 11:30 |
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Mi. |
08:00 - 11:30 |
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Do. |
08:00 - 11:30 |
13:30 - 16:00 |
Fr. |
07:00 - 14:00 |
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Mo. |
08:00 - 11:30 |
14:00 - 19:00 |
Di. |
08:00 - 11:30 |
14:00 - 16:00 |
Mi. |
08:00 - 11:30 |
14:00 - 16:00 |
Do. |
08:00 - 11:30 |
14:00 - 16:00 |
Fr. |
07:00 - 14:00 |
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Mo. |
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13:30 - 19:00 |
Di. |
08:00 - 11:30 |
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Mi. |
08:00 - 11:30 |
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Do. |
08:00 - 11:30 |
13:30 - 16:00 |
Fr. |
07:00 - 12:00 |
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Mo. |
13:30 - 19:00 |
Do. |
13:30 - 16:00 |
Mo. |
14:00 - 19:00 |
Do. |
14:00 - 16:00 |
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