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Schutz der Rheinuferlandschaft

Schutz der Rheinuferlandschaft

28.03.2024

Der Kanton Aargau erarbeitet die Totalrevision des Rheinuferschutzdekrets aus dem Jahr 1948, welches neu zum kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft wird. Mit dem neuen Nutzungsplan soll auch in Zukunft ein wirksamer Schutz dieser wertvollen Landschaft gewährleistet sein und gleichzeitig die vielfältigen Bedürfnisse der Gesellschaft an den Raum berücksichtigt werden. Die öffentliche Anhörung zum kantonalen Nutzungsplan dauert vom 28. März bis zum 26. Juli 2024. Alle Informationen zur öffentlichen Anhörung, siehe beigefügtes Dokument: