29.11.2024
Versammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 28. November 2024, hiermit veröffentlicht:
Mit Ausnahme von Traktandum 2 «Einbürgerungen» unterstehen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Abteilung Kanzlei und Dienste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Kanzlei und Dienste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 02. Januar 2025
Der Gemeinderat