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Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024

03.12.2024

Versammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Montag, 2. Dezember 2024, hiermit veröffentlicht:

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. Juni 2024
  2. Genehmigung des Planungskredites Forstwerkhof über Fr. 70’000
  3. Genehmigung des Budgets 2025

Alle Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Abteilung Kanzlei und Dienste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Kanzlei und Dienste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 2. Januar 2025

Der Gemeinderat