Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Bata Park
Bata Park
Beschreibung Banner
Gemeindehaus
Gemeindehaus
Luftaufnahme
Luftaufnahme
Beschreibung Banner
Schwimmbad
Schwimmbad
Beschreibung Banner
 
 
Newsletter und Social Media
Newsletter und Social Media
Beschreibung Banner
1
Bata Park
Bata Park
Beschreibung Banner
2
Gemeindehaus
Gemeindehaus
3
Luftaufnahme
Luftaufnahme
Beschreibung Banner
4
Schwimmbad
Schwimmbad
Beschreibung Banner
5
Abteilungen: Fachbereich Alimentenhilfe

Fachbereich Alimentenhilfe

Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
061 855 33 06
061 855 33 19
soziale-dienste@moehlin.ch

Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder

In Ausführung der Art. 131, 290 und 293 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sind die Inkassohilfe und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau geregelt.

Falls die unterhaltspflichtige Person die Alimente nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig bezahlt, besteht unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Inkassohilfe oder auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder
Inkassohilfe