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Details

Fortsetzungsbegehren

Eidgenössisches Formular für die Weiterführung der Betreibung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurs.

Hat der Schuldner die Forderung innert 20 Tagen nicht bezahlt und keine Rechtsvorschlag erhoben, können Sie die Betreibung mit dem Fortsetzungsbegehren weiterführen. Falls ein Rechtsvorschlag des Schuldners vorliegt, muss dieser zuerst durch ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichter oder mit einem Rechtsöffnungsbegehren an das Bezirksgericht beseitigt werden. Das Fortsetzungsbegehren führt zu einer Pfändung oder einer Konkursandrohung.

Betreibungsamt Region Möhlin
Betreibungsverfahren