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Details

Einbürgerung

Für eine ausführliche Beratung, bitten wir Sie, vorgängig bei der Abteilung  Kanzlei und Dienste einen Termin zu vereinbaren.

Ordentliche Einbürgerung von Ausländern
Sie können unter folgenden Voraussetzungen ein Gesuch stellen:

  • Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C)
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung
    (Die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und 18. Altersjahr werden doppelt gezählt)
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • mind. 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in Möhlin vor Einreichung des Gesuchs
  • sich in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können (Referenzniveau mündlich B1, schriftlich A2)
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten (kein Strafregistereintrag, keine Betreibungen/Verlustscheine, Steuern bezahlt)
  • die Werte der Bundesverfassung respektieren
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Arbeitsstelle oder Studium, keine Sozialhilfe) teilnehmen
  • mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein
  • Kenntnisse über die Schweiz in Geografie, Geschichte, Politik, Gesellschaft haben
  • an sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilnehmen
  • Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen

Erleichterte Einbürgerung von Ausländern
Als Ehegattin eines Schweizers resp. Ehegatte einer Schweizerin können Sie unter folgenden Voraussetzungen ein Gesuch stellen:

  • 3 Jahre in einer ehelichen Gemeinschaft
  • 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 1 Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz
  • sich in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können (Referenzniveau mündlich B1, schriftlich A2)
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten (kein Strafregistereintrag, keine Betreibungen/Verlustscheine, Steuern bezahlt)
  • die Werte der Bundesverfassung respektieren
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Arbeitsstelle oder Studium, keine Sozialhilfe) teilnehmen

Einbürgerung von Schweizern
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen. Bedingung ist, dass Sie bei Einreichung des Gesuches seit mindestens 3 Jahren ohne Unterbruch in Möhlin wohnen und mit der Einbürgerung nicht Bürgerin oder Bürger von mehr als 2 Gemeinden werden. Die Voraussetzungen gelten auch für Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger, die um Aufnahme in das Bürgerrecht einer anderen aargauischen Gemeinde nachsuchen.

Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem offiziellen Formular und unter Beilage der erforderlichen Ausweise und Bescheinigungen beim Gemeinderat einzureichen.
 

Sie finden auf folgenden Links die Voraussetzungen und die wichtigsten Informationen zur Einbürgerung:

Informationen des Kantons

Informationen des Bundes

Kanzlei
Einbürgerung und Integration