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Details

Erbenverzeichnis bestellen

Das Erbenverzeichnis weist alle gesetzlichen Erben aus. Jeder gesetzliche oder eingesetzte Erbe ist berechtigt, ein Erbenverzeichnis bei der Sektion Kanzlei zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte anfordern und haben sich entsprechend auszuweisen.

Bestellen Sie das Erbenverzeichnis bequem von zu Hause über das Smart Service Portal. Die effektiven Kosten für die Erstellung des Erbenverzeichnisses werden Ihnen in Rechnung gestellt und zusammen mit dem Erbenverzeichnis zugestellt.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei.

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