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Details

Baugesuch - Verfahrensübersicht und Dauer

Die Bauherrschaft hat in einem ersten Schritt die Baubewilligungspflicht abzuklären und muss ein Baugesuch erarbeiten oder erarbeiten lassen durch einen Planer. Die Bauherrschaft ist auch für die Profilierung zuständig. 

In der Regel erfolgt die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Gesuches. Falls die Unterlagen nicht vollständig sind oder die Vorschriften nicht eingehalten werden, wird die Bauherrschaft per eBau oder Briefpost informiert. Nach Nachreichung der Unterlagen werden diese erneut vorgeprüft.

Ordentliches Verfahren

Sämtliche Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind zu profilieren.

Insofern alle Unterlagen zum Baugesuch vollständig und in Ordnung sind und die dazugehörige Profilierung kontrolliert wurde, kann das Baugesuch mit den entsprechenden Unterlagen öffentlich Aufgelegt werden. Die öffentliche Auflage dauert 30 Tage.

Wenn alle Unterlagen beim Einreichen des Gesuches vollständig und in Ordnung sind dauert das Verfahren mind. 11 Wochen bzw. mind. 8 Wochen ab öffentlicher Auflage.

Vereinfachtes Verfahren

Gemäss § 50 der Bauverordnung (BauV) können Baugesuche für Klein- und Anbauten innerhalb Bauzonen sowie Gesuche zu Aussenwärmedämmmungen im vereinfachten Verfahren behandelt werden.

Das zum Baugesuch zugehörige Formular für ein vereinfachtes Verfahren ist entsprechend miteinzureichen.

Wenn alle Unterlagen beim Einreichen des Gesuches vollständig und in Ordnung sind dauert das Verfahren mind. 3 Wochen. (Falls externe Fachstellen / Prüfinstanzen einbezogen werden müssen dauert das Verfahren mind. 6 Wochen; z.B. bei einer energetischen Sanierung.)

Das vereinfachte Verfahren ist ausgeschlossen, falls eine Bewilligung oder Zustimmung des Bundes oder des Kantons erforderlich ist (z.B. bei Bauten ausserhalb von Bauzonen). 

 

Bau und Umwelt, Hochbau / Planung
Baugesuch - Informationen und Erklärungen