Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Sonnenpark
Sonnenpark
Beschreibung Banner
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
Bata Park
Bata Park
Beschreibung Banner
 
 
Newsletter und Social Media
Newsletter und Social Media
Beschreibung Banner
1
Sonnenpark
Sonnenpark
Beschreibung Banner
2
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
3
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
4
Bata Park
Bata Park
Beschreibung Banner
5
Details

Luft/Wasser- Wärmepumpen

Neue Luft/Wasser-Wärmepumpen sind melde- oder baubewilligungspflichtig.

Baubewilligungspflichtig wenn:

  • sie ausserhalb der Bauzone erstellt werden
  • sie in einer Kernzone oder auf Parzellen erstellt werden auf denen sich Gebäude unter Substanzschutz befinden
  • die Realisierung an einem anderen Standort lärmrechtlich wesentliche Vorteile brächte
  • eine Abstandsunterschreitung vorliegt und diese bewilligungsfähig ist
  • das verwendete Kältemittel gering oder hochbrennbar ist und entsprechend zur Baubewilligung zusätzlich eine Brandschutzbewilligung notwendig ist

------------

In beiden Fällen ist die Meldung via EVEN zu machen.

Weitere relevante Unterlagen bei Meldepflicht sind u.a.: Situationsplan, Datenblätter, Lärmschutznachweis, Nachweis unwesentliche lärmrechtliche Vorteile an einem anderen Standort, usw. 

Einzureichende Unterlagen für ein Baugesuch sind hier ersichtlich.

-----------

Kontaktdaten für fachlichen und technischen Support bzgl. EVEN-Platform:

energieberatungAARGAU, 062 835 45 40, energieberatung@ag.ch

 

Bau und Umwelt, Hochbau / Planung
Energie