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Dienstleistungen: Hund an- oder abmelden (Hundetaxe)
Entlebucher Sennenhund

Hund an- oder abmelden (Hundetaxe)

Die Hundekontrolle richtet sich im Wesentlichen nach dem kantonalen Hundegesetz und der dazugehörenden Verordnung. Für den Vollzug des Hundegesetzes sind in erster Linie die Gemeinden zuständig.

AMICUS Datenbank
Im Smart Service Portal als Ersthundehalter/in registrieren
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Tiere

Hundekontrolle

Pflichten des Hundehalters

Hundehalter sind verpflichtet:

  • Ihren Hund bei der Wohngemeinde und der Hundedatenbank AMICUS innerhalb von 10 Tagen registrieren zu lassen (Meldefrist).
  • Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens-, Adressänderungen, Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Hundes.

Mein erster Hund

Entlebucher Sennenhund

Sind Sie Ersthundehalter? Dann müssen Sie sich beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) oder online über das Smart Service Portal als Hundehalter im AMICUS registrieren lassen. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Mail zugestellt. Diese benötigen Sie für Registrierung des Hundes, sei es durch den Tierarzt oder den Vorbesitzer.

 

Ich bin als Halter im AMICUS erfasst

Hund aus der Schweiz: Geben Sie dem Vorbesitzer oder Züchter Ihre Halter-ID Nummer bekannt, damit dieser den Hund innerhalb der Meldefrist auf Sie überschreiben kann.

Hund aus dem Ausland: Der Import des Hundes muss bei einem Zollamt gemeldet werden. Im Hundepass erhalten Sie den entsprechenden Zollstempel. Anschliessend suchen Sie innerhalb der Meldefrist einen Schweizer Tierarzt auf, damit dieser die Registrierung auf Sie vornehmen kann (Hundepass inkl. Zollstempel und AMICUS ID-Nummer mitnehmen). 

Beachten Sie, dass die Einfuhr von Haustieren zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr zu erfolgen hat. Das Tier muss den Kontrollorganen zusammen mit den für die Einfuhr notwendigen Formularen persönlich präsentiert werden.  Weitere Informationen

Vergessen Sie nicht, den Hund in jedem Fall bei der Gemeinde anzumelden und eine Kopie des Hundepasses (inkl. Zollstempel) einzureichen. Sie können dies mittels Anmeldeformular oder persönlich am Schalter Gemeindebüro vornehmen.

Hundesteuer

Im Kanton Aargau dauert das Hundejahr von Mai bis April. Die Hundetaxe beträgt aktuell Fr. 120.00 für das Hundejahr. 

Regelungen bei:

  • Zuzug aus dem Kanton Aargau oder einem anderen Kanton
  • Tod des Hundes
  • Befreiung von der Hundesteuer

entnehmen Sie unserem Informationsblatt.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Personen, die sich einen Hund eines gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, füllen vor der Übernahme des Hundes das Formular "Halteberechtigung neuer Listenhund" aus. Hundehalter/innen, die bereits einen Listenhund besitzen und aus einem anderen Kanton zuziehen, melden sich bitte beim kantonalen Veterinärdienst für weitere Informationen.

Diese Hunde sind ebenfalls der Hundedatenbank AMICUS und der Gemeinde anzumelden. Der Gemeinde sind ausserdem die provisorische und anschliessend definitive Halterberechtigung unaufgefordert vorzulegen.