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Details

Sozialhilfe beantragen

Die Sozialhilfe und die Massnahmen der sozialen Prävention werden im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau geregelt.

Materielle Hilfe
Anspruch besteht, sofern die eigenen Mittel nicht genügen und andere Hilfeleistungen nicht rechtzeitig erhältlich sind oder nicht ausreichen. Materielle Hilfe wird auf Gesuch hin gewährt. Gesuchsberechtigt sind volljährige Einwohner/Einwohnerinnen mit Aufenthalt und gesetzlichem Wohnsitz in Möhlin. Für junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gelten spezielle Richtlinien.

Sobald den Sozialen Diensten das vollständig ausgefüllte Gesuch und sämtliche Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gesprächstermin bei einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin. Ihre persönliche und finanzielle Situation werden besprochen und das weitere Vorgehen vereinbart.

Es wird empfohlen, die Sektion Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren.

Fachbereich Sozialhilfe, Soziale Dienste
Soziale Sicherheit