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Details

Antrag Stundung für Gemeinde- und Kantonssteuern einreichen

Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Zweck einer Stundung ist es, Steuerpflichtigen, denen es vorübergehend an Zahlungsmitteln mangelt, entgegenzukommen. Eine Stundung mit/ohne Ratenzahlungen ist gebührenfrei. (Bei Nichteinhalten der Stundung mit/ohne Ratenzahlungen können für Steuern ab Steuerjahr 2019 Gebühren anfallen.

Sie können bei der Abteilung Finanzen eine Steuerstundungen von weniger als 6 Monate ab Fälligkeit mit sofortigem Beginn bequem von zu Hause über das Smart Service Portal beantragen. Nach Eingang Ihres Gesuches erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid. Die Abteilung Finanzen behält sich vor, Gesuche abzulehnen oder weniger Raten zu bewilligen. 

Ratenzahlung über das Smart Service Portal vereinbaren

Für Steuerstundungen von länger als 6 Monate ab Fälligkeit verwenden Sie bitte das Stundungsformular. Für die Beurteilung von Stundungsgesuchen muss die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Ursache der Zahlungsschwierigkeiten bekannt sein. Bitte füllen sie das Formular deshalb vollständig und wahrheitsgetreu aus und senden das Formular unterzeichnet an die Abteilung Finanzen. Sollten weitere Unterlagen für die Beurteilung Ihres Gesuches erforderlich sein, behält sich die Abteilung Finanzen vor, weitere Auskünfte oder Unterlagen einzufordern. In diesem Fall werden Sie schriftlich kontaktiert. Bitte beachten Sie, dass unvollständig ausgefüllte und nicht unterschriebene Gesuche kommentarlos zurückgesandt werden.

Zahlungserleichterungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen

Bitte beachten Sie, dass trotz einer Stundungsvereinbarung ab Fälligkeit der Steuerrechnung Verzugszinsen geschuldet sind.

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