Einzahlungsscheine für sämtliche Steuerjahre können am Schalter der Abteilung Finanzen persönlich bezogen oder telefonisch Tel. +41 (0)61 855 33 60 wie auch mit dem untenstehenden Online-Formular bestellt werden, sofern die Steuern noch nicht fällig sind. Andernfalls verwenden Sie bitte das Onlineformular für die Steuerstundung. Der Versand erfolgt in der Regel innert 3 Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Sollte die ordentliche Zahlungsfrist der Steuern nicht eingehalten werden können, verweisen wir auf den Antrag Stundung für Gemeinde- und Kantonssteuern.
Für Gebühren- und Beitragsrechnungen können nur Teilzahlungen mit konkreten Ratenbeträgen gewährt werden. Bitte geben Sie im Mitteilungsfeld den Abzahlungsvorschlag mit den Zahlungsdaten und den entsprechenden Teilbeträgen an. Sofern wir dem Abzahlungsvorschlag zustimmen können, erhalten Sie die gewünschten Einzahlungsscheine in der Regel innert 3 Arbeitstagen, andernfalls werden Sie schriftlich über die Ablehnung informiert. Bitte beachten Sie, dass bei Gebührenrechnungen Verzugszinsen gemäss den entsprechenden Reglementen anfallen können.